Über mikuester

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Impfen und Sorgerecht

Eltern üben die elterliche Sorge im Regelfall gemeinsam aus. Also müssen sie auch gemeinsam über Schutzimpfung des Kindes entscheiden. Was aber, wenn es Streit darüber gibt?

Insbesondere angesichts der derzeitigen Diskussion über Impfungen wundert es nicht, dass da auch in Familien unterschiedliche Auffassungen herrschen. Fakt ist, dass bei einer Impfung natürlich beide Elternteile zustimmen müssen. Dies wird der Arzt im Regelfall auch abfragen. Besteht Uneinigkeit, stellt sich juristisch die Frage, ob ein Elternteil allein darüber entscheiden soll. Dies geht nur, wenn einem Elternteil die medizinische Sorge für das Kind allein übertragen wurde.

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 8.3.2021-6 UF 3/21 in der Zwischenzeit hierzu einige Fragen geklärt.
Konkret ging es um eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern über die Frage, ob das Kind gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der Schutzimpfungs-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses geimpft werden sollte.
Das Amtsgericht hat der Kindsmutter, die sich an diese Empfehlungen halten wollte, Recht gegeben und ihr die medizinische Sorge für das Kind allein übertragen.
Wir können also davon ausgehen, dass dann, wenn nach den Empfehlungen der ständigen Kommission und der Schutzimpfung-Richtlinie geimpft werden soll gebenenfalls auch eine Übertragung der medizinischen Sorge an den „impfwilligen“ Elternteil erfolgen kann. Kontraindikationen sind vom zuständigen Arzt ohnehin zu beachten, weshalb eine Prüfung der Impffähigkeit des einzelnen Kindes vor der jeweiligen Impfung ohnehin durch den Arzt zu erfolgen hat.

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Umgang und Übergabebücher

Gerade 2020 mit all seinen Einschränkungen hat gezeigt, dass in Sachen Umgang bei Eltern oft die Nerven blank liegen. Insbesondere den Familienrechtlern bleibt nicht verborgen, dass hier besondere Spielregeln vereinbart werden müssen, damit die Wahrnehmung von Umgang für Kinder wie Eltern in einem ausgewogenen Verhältnis steht und möglichst wenig Ärger oder schlechte Gefühle verursacht. Wenn das Miteinander schwierig ist, bietet sich oft an, die Kinder auf neutralem Boden oder mit möglichst wenig Konfliktpotenzial zu übergeben.

Dennoch müssen Dinge zwischen den Eltern geklärt werden, die den Ablauf des Umgangs, eventuelle Termine, Krankheiten und ähnliches angehen. Wenn Eltern weiter gute Eltern bleiben wollen, und nicht die Übergabesituation eskalieren soll, bietet sich manchmal an, eine andere Art der Kommunikation als die Kindesübergabe zu vereinbaren.

Anwälte und Jugendämter empfehlen hierfür ein sogenanntes „Übergabebuch“. Das ist ein sogenanntes Umgangstagebuch und kann als Umgangsplaner helfen, die Kommunikation einfacher zu machen und auch für das Kind eine Stütze sein. Wenn die Eltern oft streiten, Können so ohne Konflikte alle wichtigen Informationen über das Übergabebuch ausgetauscht werden. Neben einem Kalender, in welchem die festen Umgangszeiten eingetragen sind, sollten über das Übergabebuch z.B. folgende Informationenausgetauscht werden:

– Wie waren die letzten Tage mit dem Kind?
– Welche Unternehmungen wurden gemacht?
– War das Kind krank, oder hat es einen Unfall?
– Braucht es gerade aus bestimmten Gründen besondere Aufmerksamkeit?
– Braucht das Kind gerade Medikamente und in welcher Dosierung?
– Bei kleinen Kindern: Hat das Kind geschlafen und wann wurde zuletzt gegessen?
– Wann ist der nächste Umgang, und was ist für diese Zeit geplant?
– Braucht das Kind für den nächsten Umgang besondere Sachen und Utensilien?
– Stehen Termine bei Arzt, Schule, KiGa, KiTA an?

Das Übergabebuch „next generation“ kann mittlerweile bequem über Apps heruntergeladen werden. Es empfehlen sich digitale Kalender über Google oder Apple, und wer einmalig zehn Euro investieren will kann z.B. die App „Pendelkinder“ nutzen.

Corona-Kinderbonus II – jetzt wird´s ernst!

Aktualisierung 31.08.2020:

Alle Infos gibt es in einem FAQ des Bundesfinanzministeriums

 

Laut aktueller Pressemeldung (FAZ 17.08.2020) wird es im September die erste Rate der versprochenen Zusatzzahlung geben. Die Auszahlung allerdings wird voraussichtlich etwas anders laufen, als bisher geplant:

Die erste Bonusrate wird im September in Höhe von 200 Euro ausgezahlt. Die zweite Rate wird im Oktober in Höhe von 100 Euro  gewährt.

Damit beide Eltern etwas davon haben, darf – so jedenfalls sind die Informationen des Bundesministeriums zu verstehen – der Unterhalt um die Hälfte des Bonusbetrags gekürzt werden. Das wären dann 100 Euro weniger Unterhalt im September, 50 Euro im Oktober.

In den Meldungen des Bundesministeriums habe ich allerdings bisher zu den Auszahlungsmodalitäten nichts neues gefunden. Dort heißt es nach wie vor, es werde vorasussichtlich zwei Raten á 150 Euro geben.

Siehe auch:

Corona und der Kinder-Bonus

Reisen in Coronazeiten

Die Ferien haben begonnen! Wer jetzt – auch mit Kindern –  reist, sollte genau schauen, wohin: Denn bei der Rückreise aus bestimmten Ländern muss nach dem Urlaub eine zweiwöchige Quarantäne-Zeit eingehalten werden.

Gerade getrenntlebenden Eltern sollten sich dann Gedanken machen, bei wem die Kinder diese Zeit verbringen – besonderes, wenn eigentlich beide Eltern wieder arbeiten müssen.

Um Streit zu vermeiden, also bitte vorher gucken – denn die Gerichte werden es kaum schaffen, über jede Sache im Wege der Einstweiligen Anordnung rechtzeitig zu entscheiden.

Eine Liste der betroffenen Länder hat das RKI veröffentlicht. Die Liste wird auch regelmäßig aktualisiert:

Hinweise des RKI