Passend zur aktuellen Situation gleich die zweite, sich an die Umgangsproblematik anschließende Frage: Muss ich weiter Unterhalt für mein Kind zahlen, wenn ich infolge der Maßnahmen der Regierung gerade kein Geld verdiene?
Änderungen im Einkommen beeinflussen den Unterhaltsanspruch erst dann, wenn sie dauerhaft sind.
Das ist nicht der Fall, wenn nur wenige Wochen die Geschäfte geschlossen werden oder Verdienste ausfallen, auch nicht bei vorübergehender Kurzarbeit. Im Übrigen trifft den Unterhaltsverpflichteten auch die Pflicht, sein Einkommen zu erhalten, ggf. Rücklagen zu bilden, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies dient vor allem dem Schutz des einkommenslosen, minderjährigen Kindes. Denn dieses kann sich selbst nicht versorgen – Corona hin oder her.
Erst, wenn über mehrere Monate hinweg das Einkommen gedrückt bleibt, ist eine Abänderung möglich. Weniger als den Mindestunterhalt zu zahlen, bedarf aber schon sehr hoher Anforderungen.
Wenn alle Stricke reißen, empfehle ich zumindest folgendes:
Merkt der Unterhaltsberechtigte, dass er im April beim besten Willen keinerlei Unterhalt zahlen kann, so sollte dies dem betreuenden Elternteil umgehend mitgeteilt werden. Denn dann besteht die Chance, dass für das Kind ab April zumindest der staatliche Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann.
Achtung: Die Zahlungsverpflichtung ist damit – zumindest in den meisten Fällen – höchstens aufgeschoben, nicht aber aufgehoben. Denn „Vorschuss“ heißt eben, dass der Staat zwar erst einmal in die Bresche springt, sich den geleisteten Vorschuss aber beim Schuldner wiederholt. Ratenzahlungsvereinbarungen sind ggf. möglich und sollten dann individuell mit dem Träger ausgemacht werden. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden übrigens nicht in voller Unterhaltshöhe ausgezahlt – es bleibt also immer noch ein Rest Unterhalt darüber hinaus bestehen.
Ist absehbar, dass der Unterhalt tatsächlich nicht dauerhaft weiter gezahlt werden kann (Jobverlust, Selbstständige), muss der Berechtigte vor allem dann, wenn ein Titel auf Unterhalt existiert, sein Abänderungsverlangen deutlich machen und verlangen, dass auf die Vollstreckung über die Leistungsfähigkeit hinaus verzichtet wird.
Mein Rat:
- Wenn es eng wird, sollte zumindest versucht werden, soviel Unterhalt zu zahlen wie möglich. Denn auch das Kind braucht weiter ein Dach über Kopf, Essen, und, ja, auch und tatsächlich Klopapier.
- Reden Sie miteinander.
- Machen Sie Stundungen aus – ein gut situierter betreuender Elternteil ist sicher in der Lage, auch einmal ein paar Monate ohne vollen Unterhalt zu überbrücken oder auf Zahlungen zu warten.
- Überlegen Sie, ob in der Krisenzeit ein anderes Betreuungsmodell gefunden werden kann, sodass ggf. für einen Zeitraum vorübergehend wechselseitig einfach kein Unterhalt gezahlt wird.