Es ist da: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019. Kinder, die unter 100.000 Euro Einkommen haben , werden fortan also in Unterhaltssachen betreffend die eigenen Eltern nicht mehr zur Kasse gebeten.
Aber: Schau genau!
Das betrifft eben auch nur den Unterhalt. Schenkungen können nach wie vor zurückgefordert werden, wenn Eltern in Armut geraten und die übrigen Vorausssetzungen vorliegen. Und bestehen sonstige Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Eltern, laufen diese natürlich auch weiter.
Hier geht´s zum Gesetz: Angehörigen-Entlastungsgesetz