Weil mir in der letzten Zeit vermehrt Fragen zum Thema Elternunterhalt und Einkommensgrenzen gestellt werden:
Das Bundeskabinett hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet.
Es sieht ziemlich generell einen Freibetrag von 100.000 Euro vor. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen in dieser Höhe können Kinder bei Inkrafttreten des Gesetzes zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern, z. B. bei Unterbringungen in einem Pflegeheim, herangezogen werden.
ACHTUNG: Die neue Regelung soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz aber erst noch zustimmen, bevor der Elternunterhalt für viele Kinder zu juristischer Geschichte wird. Und für die Kinder, die es dennoch trifft, gibt es ja uns Anwälte.