Achtung: Für alle Unterhaltsschuldner und -gläubiger gilt, dass ab diesem Monat, also Juli 2019, ein neuer Kindergeldbetrag gezahlt wird.
Es gibt für das erste und zweite Kind 10 Euro mehr, insgesamt damit 204 Euro. Das bedeutet, dass für jedes Kind auch 5 Euro WENIGER UNTERHALT zu zahlen sind.
Für ein drittes Kind werden 210 Euro gezahlt, ab dem vierten Kind 235 Euro. Auch hier verringert sich folglich der Unterhaltsbetrag, weil Kindergeld zur Hälfte auch dem Unterhaltsschuldner angerechnet wird.
Hier die ZAHLBETRÄGE NACH VERRECHUNG DES KINDERGELDES: