Neue Düsseldorfer Tabelle 2019

Achtung – Hinweis für alle Unterhaltsschuldner oder -gläubiger: Ab dem 01.01.2019 gelten wieder Änderungen im Unterhaltsrecht. Die neue Düsseldorfer Tabelle sorgt dafür, dass die Bedarfssätze von Kindern erneut angehoben werden.
Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum einschließlich 5. Lebensjahr steigt um 6 Euro auf 354 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 7 Euro auf 406 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr um 9 Euro auf 476 Euro.
Die Einkommensgruppen ändern sich aber diesmal nicht.

Wie bisher auch ist der Betrag immer noch um das hälftige Kindergeld zu kürzen, denn jedes Elternteil soll etwas vom Kindergeld haben – auch wenn nur ein Elternteil das Geld von der Familienkasse ausgezahlt bekommt. Die Kindergeldanrechnung erfolgt bei Minderjährigen zur Hälfte, bei privilegierten volljährigen Kindern in vollem Umfang.

Das Kindergeld steigt ab Juli 2019 übrigens auch auf 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und auf 235 Euro ab dem vierten Kind. Bis dahin liegen die Beträge unverändert bei 194 Euro, 200 Euro und 225 Euro wie auch in 2018.

Wer also bereits verpflichtet ist, Unterhalt gemessen an der Tabelle zu zahlen, wird seine Zahlungen schon ab dem ersten Monat des Jahres anpassen müssen und dann im Juli nochmals rechnen müssen.

Hier außerdem der Link zur relevanten Seite des OLG Düsseldorf:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/index.php

 

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